Vor- und Nachbereitungszeiten
...Was gilt offiziell als Vor- und Nachbereitungszeit?
Dazu ein Auszug aus der Feststellungsklage von BFI und Mentor:
Auszug aus dem Urteil (29.5.2015)
Vor- und Nachbereitungszeiten Feststellungsklage
Landesgericht Linz als Arbeits- und Sozialgericht
Zwischen den Parteien wird festgestellt, dass ArbeitnehmerInnen, die in Maßnahmen TeilnehmerInnen unterrichten, aus- oder weiterbilden, beraten oder betreuen, Anspruch darauf haben, dass Zeiten, die für
-Erstellen von Standardskripten, Übungsblättern, Handouts, Plänen und Skizzen;
-Erstellen von Leistungsüberprüfungen, sowie
-Ausarbeitung von praktischen Übungen;
-Vor- und Nachbereitung von Kursräumen;
-Recherche,
-Zielgruppenakquise;
-Vernetzungstätigkeit mit MultiplikatorInnen und Kooperationseinrichtungen;
-Spezifische Beratung und Betreuung von KursteilnehmerInnen;
-Berichtswesen,
-Administration von KundInnen
-Materialbesorgung und –bestellung,
-Evaluierung von Scorecards;
-Erfassung von An- und Abwesenheiten, Urlaubsanträgen, entschuldigten Tagen;
-Organisierung von Exkursionen und Betriebsbesuchen,
-Akquirierung von ReferentInnen, Außenkontakten
Aufgewandt werden, in ihrer Gesamtheit als notwendige Vor- und Nachbereitungszeiten im Sinne des §4 Abs 6. des Kollektivvertrages betreffend die Arbeitsbedingungen der ArbeitnehmerInnen der privaten Bildungseinrichtungen anerkannt und abgegolten werden.
Alle hier nicht mit aufgezählten Tätigkeiten gelten also nicht als innerhalb dieser Zusatzstunden zu erledigende Aufgaben, sondern müssten eigentlich separat abgegolten werden...